Allgemeine Geschäftsbedingungen - Immoservice-es

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Auszug)
 
1. Geltungsbereich
1.1 Es gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen von Lopan Immoservice-es als vereinbart. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden auch für den Fall nicht Vertragsinhalt, wenn diesen ausdrücklich nicht widersprochen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen stets der Schriftform. 
1.2 Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf Informationen, welche wir selbst erhalten haben. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wird nicht übernehmen.
 
2. Liegenschaftsbesichtigungen und -erwerb
2.1 Gegenstand einer Vereinbarung ist die Unterstützung des Auftraggebers bei der Suche, Besichtigung und dem Erwerb von Liegenschaften im Großraum Alicante (Spanien) durch Lopan Immoservice-es gegen eine vereinbarte Gebühr.
2.2 Alle Dienstleistungsangebote und Liegenschaftsnachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf, –vermietung bzw. –verpachtung durch den jeweiligen Eigentümer sind vorbehalten.
2.3 Alle Leistungsangebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Sie dürfen von diesem Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag des Auftragsgebers an anderer Stelle oder ohne unsere Mitwirkung zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarten Dienstleistungsgebühren an uns zu zahlen, so wie sie im Erfolgsfall angefallen wären.

3. Liegenschaftsverwaltung
3.1 Gegenstand einer Vereinbarung ist die Beauftragung der Lopan Immoservice-es mit der Verwaltung der Liegenschaft des Auftraggebers. Dazu gehören Innen- und/oder Außenbesichtigungen von Immobilienobjekten Grundstücken, Gewerbeobjekten, sowie Wohn- und Geschäftshäusern im Großraum der Provinz Alicante, Spanien.
3.2 Lopan Immoservice-es führt die Liegenschaftsverwaltung unparteiisch und nach bestem Wissen aus. Zur Erfüllung des seiner Pflicht aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag wird Lopan Immoservice-es die notwendigen Besichtigungen und Kontrollen vornehmen und dokumentieren (insbesondere Fotos anfertigen), ohne dass es hierzu einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
3.3 Lopan Immoservice-es ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die zum Zwecke der Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte und Erhebungen bei Beteiligten, Behörden sowie sonstigen Dritten einzuholen. 

4. Erfüllungsort / Gerichtsstand
4.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäfte ist der Sitz von Lopan Immoservice-es in El Campello in der spanischen Provinz Alicante.
4.2 Es gilt das Recht des Königreich Spanien.

5. Salvatorische Klausel
5.1 Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser AGB nichtig sein oder werden, so wird die Gesamtwirksamkeit der Übrigen hierdurch nicht berührt. Eine unwirksame oder nichtige Klausel ist so zu ersetzen, dass sie dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
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